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Archiv der Artikel die in 17th Mai 2010 erstellt wurden.

Die Antwort auf meine Frage nach §34 BDSG kam ja schnell

Nach dem ich nach wie vor keine Erlaubnis habe,  Mails von Dr. G. zu veröffentlichen, fass ich mal mit eigenen Worten zusammen, wie sich Abgeordnete Adressen von fragenden Bürgern beschaffen, bzw. wie das lt. einer seiner Büromitarbeiterinnen in meinem Fall gelaufen ist. Wenn das folgende die normale Vorgehensweise ist, dürfte die Rate an False-Positives allerdings etwas über 0 liegen.

Also in Berlin läuft das so:

  1. Name und Ortsangabe aus der Nachricht von abgeordnetenwatch.de wird als Suchkriterium in ein Internettelefonbuch eingegeben
  2. In meinem Fall gabs zwar einen Treffer, aber ohne Adresse – dafür steht da noch der Name der “Chefin” dabei
  3. Also gibt man den Namen der “Chefin” zusammen mit dem Ort in eine (nicht nähher genannte) Suchmaschine ein
  4. Dort landet man dann irgendwann auf einer Seite, die den Namen der Chefin und eine (in meinem Fall leicht falsche) Adresse beinhaltet
  5. Diese Adresse versieht man dann mit dem Namen der aus der Nachricht von 1. und schickt dort seine Antwort hin

Wenns unsere Briefträgerin genau genommen hätte, hätte sie den Brief allerdings als unzustellbar zurückschicken können, denn die Hausnummer war falsch (stand auch falsch auf der Seite von 4.).

Auf diese weise Adressen herauszusuchen birgt allerdings die Gefahr, dass der Brief auch beim falschen Landen kann. Aus einer Schufa-Selbstauskunft weiss ich nämlich, dass es in Annweiler anscheinend noch einen Stefan Heid geben muss (zumindest stand seine Adresse in meiner Selbstauskunft drinnen), der nicht im Telefonbuch steht. An wen wäre der Brief wohl gegangen, wenn ich nicht im Telefonbuch stehen würde, aber er?

Dieses Verfahren taugt maximal um bestehende Adresslisten abzugleichen, aber auf keinen Fall um zweifelsreie korrekte Adressen die zu einer Name/Ort kombination zu erhalten…

Deswegen

m(

Erinnerung an §34 BDSG an Dr. Thomas Gebhart

?Nachdem auf meine Mail vom 20.04.2010 nur ein Verbot der Veröffentlichung als Antwort kam, hab ich heute nochmal nachgebohrt:

Sehr geehrter Herr Dr. Gebhart,

in der Mail vom 20.04.2010 hab ich sie unter anderem Aufgefordert, mir
die Quelle meiner Anschrift mitzuteilen, da ich diese bei
Abgeordnetenwatch NICHT angegeben habe. Gem. §34 BDSG sind Sie hier zur
Auskunft verpflichtet. Dies ist bisher nicht geschehen.

Daher fordere ich Sie hiermit erneut und letztmalig auf, mir die
gefordferte Auskunft zu erteilen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein,
bitte ich ersatzweise um Nennung jener Vorschrift, die Abgeordnete von
der Auskunftspflicht nach § 34 BDSG befreit.

Auch diese Mail befindet sich in meinem Weblog.
Da ich davon ausgehe, dass Ihr veröffentlichungsverbot für Ihre Mails
und Briefe weitrerhin besteht, werde ich nur meine Mails
veröffentlichen. Ein Bild über Sie kann sich dann jeder Leser selbst
machen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Heid
???